Kosten der Behandlung
Die Abrechnung richtet sich danach, wie Sie versichert sind. Die Praxis ist sowohl für gesetzlich Versicherte (Kassensitz) als auch für Privatversicherte und Selbstzahlende geöffnet. Genaueres besprechen wir gerne im Erstgespräch.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die Praxis verfügt über eine Kassenzulassung. Als gesetzlich Versicherter können Sie Ihre Therapie direkt über Ihre Krankenkasse abrechnen – eine Kostenübernahme ist in der Regel vollständig gegeben. Ein Konsiliarbericht Ihres Haus- oder Facharztes ist vor Therapiebeginn erforderlich.
Kostenerstattungsverfahren
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, aber keinen Kassentermin erhalten haben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens (§ 13 Abs. 3 SGB V). In diesem Fall zahlen Sie die Behandlung zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung erfolgt, ist abhängig von Ihrer Krankenkasse. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Kasse über die geltenden Bedingungen.
Private Krankenversicherung (PKV)
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den meisten privaten Krankenversicherungen vollständig oder anteilig übernommen. Bitte prüfen Sie Ihre Tarifbedingungen vor Therapiebeginn, da die genauen Konditionen je nach Versicherung und Tarif variieren können.
Beihilfe
Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte) können die Kosten einer Psychotherapie in der Regel über die Beihilfe erstattet bekommen. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle über die geltenden Modalitäten.
Selbstzahlende
Eine Behandlung auf eigene Kosten ist selbstverständlich möglich. Die Abrechnung erfolgt gemäß GOP/GOÄ und der individuell vereinbarten Honorarregelung. Kosten für eine privat getragene Psychotherapie können unter Umständen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Bei Fragen zur Abrechnung stehe ich Ihnen gerne im Rahmen des Erstgesprächs zur Verfügung. Jetzt Kontakt aufnehmen.
